Förderverein

Der Förderverein für die Freiwillige Feuerwehr Daun e.V. wurde am 24. September 1985 gegründet, und in das Vereinsregister eingetragen.

Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht:

  1. die ideelle und materielle Unterstützung des Feuerwehrwesens in der Stadt Daun, insbesondere die Förderung der Jugendfeuerwehr, der Bambini-Feuerwehr und der Frauenarbeit in der Feuerwehr
  2. die Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der Feuerwehrangehörigen
  3. die Beratung der Aufgabenträger in Fragen des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes
  4. die Pflege der Partnerschaft zwischen der Freiwilligen Feuerwehr Daun und der Freiwilligen Feuerwehr der Commune Carisolo/Trentino/Italien im Sinne der internationalen Zusammenarbeit
  5. durch Öffentlichkeitsarbeit den Feuerwehrgedanken zu fördern

Der Verein besteht aus den fördernden Mitgliedern, den aktiven und inaktiven Mitgliedern der Feuerwehr Daun, so wie den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr.

Als fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden.

Durch das Beitragsaufkommen und die Spenden konnte die Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr in vielfältiger Weise unterstützt werden.

Sie können die Feuerwehr Daun durch eine Mitgliedschaft im Förderverein unterstützen, der jährliche Mitgliedsbeitrag liegt bei 14 €. Gerne kann dieser freiwillig um eine zusätzliche jährliche Spende erhöht werden.

Die Beitrittserklärung kann hier heruntergeladen werden oder direkt unten online ausgefüllt und abgeschickt werden.

Beitrittserklärung

Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Daun e. V.

    Geburtsdatum

    Straße mit Hausnummer

    PLZ

    Ort

    Hiermit ermächtige ich den Förderverein der Freiwillige Feuerwehr Daun e. V. den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 14,00 € plus einer freiwilligen jährlichen Spende in Höhe von € von meinem Konto abzubuchen.

    IBAN:

    BIC:

    Bank:

    Der Einzug des Beitrags erfolgt jährlich zum 01.07.

    Der Vereinsaustritt erfolgt immer zum Jahresende (31.12.)